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   VG Freiburg, 20.07.2012 - 2 K 990/12   

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VG Freiburg, 20.07.2012 - 2 K 990/12 (https://dejure.org/2012,81324)
VG Freiburg, Entscheidung vom 20.07.2012 - 2 K 990/12 (https://dejure.org/2012,81324)
VG Freiburg, Entscheidung vom 20. Juli 2012 - 2 K 990/12 (https://dejure.org/2012,81324)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.11.2011 - 9 S 40.11

    Einstellung der Wasserversorgung wegen Zahlungsrückständen

    Auszug aus VG Freiburg, 20.07.2012 - 2 K 990/12
    Tatbestandlich setzt die Wasserversorgungssperre gemäß § 10 Abs. 2 der Wasserversorgungssatzung - WVS - der Antragsgegnerin eine fällige Abgabenschuld (vgl. §§ 45, 47 WVS) voraus, wobei sich diese Abgabenforderung wohl auf das Wasserversorgungsverhältnis als solches beziehen muss; die Versorgungseinstellung unter Hinweis auf Zahlungsrückstände bei der Abwasserentsorgung - wie in dem Bescheid vom 18.5.2012 geschehen - dürfte nicht gerechtfertigt sein (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 1.11.2011 - OVG 9 S 40.11 -, NVwZ-RR 2012, 140).
  • VG Freiburg, 04.09.2014 - 4 K 1748/14

    Einstellung der Wasserversorgung wegen rückständiger Gebühren

    Eine Versorgungseinstellung darf nicht (auch) darauf gestützt werden, dass ein Bezieher von Wasser seinen finanziellen Verpflichtungen wegen anderer öffentlicher Forderungen, insbesondere wegen offener Gebühren für die Abwasserentsorgung, nicht nachgekommen ist oder nachkommen wird ( OVG Berl.-Brandenb., Beschluss vom 01.11.2011, NVwZ-RR 2012, 140, m.w.N.; VG Magdeburg, Urteil vom 22.06.2012 - 9 A 166/11 -, juris; VG Freiburg, Beschluss vom 20.07.2012 - 2 K 990/12 - ).

    Immerhin wäre daran zu denken, dass die Antragsgegnerin auch in ihre Überlegungen hätte einstellen müssen, ob es nicht angezeigt sein könnte, vor einer Einstellung der Wasserversorgung das Ergebnis der Prüfung des Jobcenters für den Landkreis L. abzuwarten, ob die Zahlungsrückstände der Antragstellerin durch eine Darlehensbewilligung dieses Amts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch abgelöst werden können, zumal aktuell keine weitere Erhöhung dieser Zahlungsrückstände droht; des Weiteren könnte es geboten sein, dass die Antragsgegnerin darlegt, wie sie sich im konkreten Fall ein (menschenwürdiges) Leben der Antragstellerin ohne jegliche Wasserversorgung auf Dauer vorstellt ( vgl. hierzu auch VG Dresden, Urteil vom 17.04.2012, a.a.O., m.w.N.; siehe auch VG Freiburg, Beschluss vom 20.07.2012, a.a.O. ) und wie sie (die Antragsgegnerin) in der Vergangenheit mit anderen Abgabenschuldnern umgegangen ist und umzugehen gedenkt.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2014 - 2 S 1926/14

    Verwaltungsaktscharakter der Ankündigung der Einstellung der Versorgung mit

    In etlichen Entscheidungen wird ausdrücklich oder schlüssig von einem Verwaltungsakt ausgegangen (vgl. z.B. VG Freiburg, Beschluss vom 20.07.2012 - 2 K 990/12 - VG Dresden, Urteil vom 17.04.2012 - 2 K 816/10; VG Potsdam, Beschluss vom 25.04.2008 - 8 L 75/08 - VG München, Urteil vom 17.03.2005 - M 10 K 04.5476 und Beschluss vom 22.06.2012 - M 10 S 12.2869 - jeweils juris).
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